Allgemeine

 

Geschäftsbedingungen

 

von

 

DJ Yugeen

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für DJ-Vertragsverhältnisse zwischen

Eugen Scheming (nachfolgend DJ Yugeen genannt) und

seinen Vertragspartnern (Kunden).

2. Vertrag

Verträge zwischen DJ Yugeen und dem Kunden entstehen durch

• die Annahme eines schriftlichen Angebots

• Das Zusenden eines ausgefüllten Buchungsformulares nach Aufforderung

• die Buchung über ein Buchungsportal, auf dem DJ Yugeen registriert ist

• schriftlicher Vertrag (auch in Form einer E-Mail)

• nach Abschluss des Vertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 500 € (mindestens 30 % des Gesamtbetrags) auf das in dem Buchungsantrag angegebene Konto innerhalb 14 Tagen fällig.

Mündliche Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden und sind dem Vertragspartner zur Kenntnis zu geben. Mündliche Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie für beide Seiten keine Mehrkosten verursachen.

3. Rücktritt vom Vertrag / Buchung

(2) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erlischt mein Vergütungsanspruch. Ich kann jedoch eine angemessene Entschädigung gemäß der nachfolgenden Entschädigungspauschalen verlangen:

(a) Rücktrittserklärung bis zum 10. Monat vor dem Datum der Veranstaltung: keine Entschädigung
(b) Rücktrittserklärung ab dem 9. bis einschließlich 5. Monat vor dem Datum der Veranstaltung: 30 % der Gesamtsumme (netto)
(c) Rücktrittserklärung ab dem 4. Monat vor dem Datum der Veranstaltung: 40 % der Gesamtsumme (netto)
(d) Rücktrittserklärung ab dem 3. Monat vor dem Datum der Veranstaltung: 50 % der Gesamtsumme (netto)
(e) Rücktrittserklärung ab dem 2. Monat vor dem Datum der Veranstaltung: 65 % der Gesamtsumme (netto)
(f) Rücktrittserklärung ab 30 Tage vor dem Datum der Veranstaltung: 80 % der Gesamtsumme (netto)
(g) Rücktrittserklärung ab 14 Tage vor dem Datum der Veranstaltung: 90 % der Gesamtsumme (netto)
(h) (g) Rücktrittserklärung ab 7 Tage vor dem Datum der Veranstaltung: 100 % der Gesamtsumme (netto)

Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass kein Anspruch bzw. ein Anspruch nur in geringere Höhe entstanden ist.

Bei Buchungen innerhalb von 1- 3 Monaten oder gar kurzfristige Buchung innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung gelten Sonderpauschalen und wird mit dem Kunden individuell festgelegt.

(3)Entscheidend für die vorbezeichneten Entschädigungspauschalen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim DJ. Der DJ ist berechtigt, die Entschädigungspauschalen dem Kunden in Rechnung zu stellen und von der Anzahlung einzubehalten bzw. mit dieser zu verrechnen.

(4)Sollten wir einen Ersatztermin vereinbaren oder sollten Sie meine Leistungen für eine andere Veranstaltung buchen, können wir selbstverständlich andere Beträge vereinbaren, die Entschädigungspauschale ganz oder teilweise verrechnen (ausgenommen 30 % der Gesamtsumme (netto) als Entschädigung).

3a. COVID- 19

Bei einer schriftlichen Buchung, sieht es DJ Yugeen vor, dem Kunden 2 Ersatztermine, die vom Kunden innerhalb 12 Monaten mitgeteilt werden müssen, zum gleichen Preis bereitzustellen. Sollte beim dritten Anlauf die geplante Feier und die Dienstleistung aufgrund von COVID-19- Schutzmaßnahmen nicht erbracht werden, behält DJ Yugeen 10 % der Anzahlung aufgrund Aufwendungskosten ein und den Rest erhält der Kunde innerhalb 14 Tagen auf das von ihm gewählte Zahlungsmittel zurück.

4. Haftung

Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter. Sofern durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von DJ Yugeen der Schaden verursacht worden ist, ist der Veranstalter von der Haftung befreit. Die Haftung von DJ Yugeen ist auf die Höhe der Gage beschränkt.

(1)Ich hafte (gleich aus welchem Rechtsgrund) auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (zusammen „Schadensersatz“) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unter den Buchstaben (a), (b) und (c).

(a) Ich hafte bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung unbeschränkt. Dies gilt auch, wenn ich einen Mangel arglistig verschweige oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen habe, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich auf Schadensersatz nur aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadenersatz ausgeschlossen.

(c) Soweit meine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(2) Im Fall der Beschädigung des Equipments des DJs oder sonstiger ihm gehörender Gegenstände wird der Kunde dem DJ den Namen und die notwendigen weiteren Informationen wie Anschrift und Telefonnummer bezüglich seines Gastes oder seiner Gäste, Veranstaltungsteilnehmers oder -besuchers, Mitarbeiters oder sonstiger Dritter, die für ihn tätig geworden sind, mitteilen.

5. Zahlungen

(1)Zahlungen sind grundsätzlich vor Ort vor, während oder nach der Veranstaltung in bar zu entrichten. Der Kunde hat für die entsprechenden Barmittel zu sorgen. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist DJ Yugeen berechtigt, bei Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit des Kunden das Programm sofort abzubrechen. Ebenfalls wird für eine unvollständige und verspätete Zahlung eine Gebühr in Höhe von 5.-€ erhoben. Nur bei schriftlicher Vereinbarung ist eine Zahlung per Überweisung auf das Konto von DJ Yugeen möglich. Die Kontodaten werden dem Kunden gesondert genannt.

(2) 30 Tage nach Zugang meiner Rechnung kommt der Kunde automatisch in Verzug. Das heißt, dass nach 30 Tagen z.B. Verzugszinsen und Mahngebühren aufgeschlagen werden können. Einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ich werde Sie hierauf in meiner Rechnung noch einmal ausdrücklich hinweisen.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die folgenden Regelungen:

Im Fall von Zahlungsverzug richten sich meine Ansprüche nach § 288 BGB, insbesondere kann ich Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz erheben (Für Privatkunden)

Im Fall von Zahlungsverzug richten sich meine Ansprüche nach § 288 BGB, insbesondere kann ich Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz und eine Pauschale in Höhe von 30 EURO erheben. Diese Pauschale ist auf einen Schadensersatz anzurechnen, der im Rahmen der Rechtsverfolgung entstanden ist.

 

6. GEMA-Gebühren

Bei privaten Veranstaltungen für geladene Gäste, wie z.B. Partys oder Hochzeitsfeiern, fallen Gebühren der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (nachfolgend „GEMA“) an. Ausgenommen sind lediglich private Feiern in engstem Familienkreis, wie z.B. eine Geburtstagsfeier mit Ehefrau und Kindern oder eine Weihnachtsfeier. Die Gebühren für Ihre Veranstaltung können Sie unter der folgenden Adresse gema.de/portal/app/tarifrechner/preisrechner berechnen lassen. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Veranstaltung ordnungsgemäß anzumelden und die Gebühren an die GEMA abzuführen.
Sollte mich – ausnahmsweise – die GEMA wegen Gebühren der Kunden in Anspruch nehmen, wird mich der Kunde von allen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen der GEMA (einschließlich angemessener Kosten einer Rechtsver-folgung und Bußgeldforderungen) freistellen, vorausgesetzt, dass
(i) ich Sie per E-Mail über die Stellung solcher Ansprüche informiert habe,
(ii) die Anerkennung, die Abwehr der Ansprüche der GEMA oder ein Vergleich nur nach entsprechender Zustimmung (E-Mail) Ihrerseits erfolgt und
(iii) auf Rechtsmittel nur nach Ihrer Zustimmung (E-Mail) verzichtet werden kann bzw. diese nur nach Ihrer Zustimmung zurückgenommen werden können.
Dies gilt entsprechend für die Abgabe einer Unterlassungs-, Unterwerfungs- oder Abschlusserklärung. Zudem werden wir uns gegenseitig über neue Schreiben, Schriftsätze, E-Mails etc. umfassend und zeitnah informieren. Erfolgt die vorgenannte Abstimmung mit Ihnen nicht innerhalb der vorliegenden Fristen und verbleiben mir keine weiteren Möglichkeiten der Rechtsverfolgung, bin ich in der Wahl der Verteidigung und des Rechtsmittels frei.

7. Allgemeines

DJ Yugeen ist in der Programmgestaltung frei. Er unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wird DJ Yugeen bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung / Hintergrundbeschallung (z.B. beim Gang ans Buffet).

Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung des Engagements noch während der Veranstaltung möglich. Jede weitere angefangene Stunde wird dabei mit 49,- € berechnet. Bei Pauschalarrangements (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Programms besteht auch dann nicht, wenn nur sehr wenige Gäste das Programm zur Hintergrunduntermalung nutzen. DJ Yugeen ist dann berechtigt, das Programm zu beenden. Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe des Aufbauortes zur Verfügung.

8. Sonstige Bestimmungen

(1) DJ Yugeen überträgt dem Veranstalter das Recht, auf Veranstaltungsankündigungen mittels Plakaten, Flyern, etc. den Künstlernamen „DJ Yugeen“ zu veröffentlichen. Es ist DJ Yugeen ein Plakat oder Flyer, etc. vor Veröffentlichung zur Ansicht auszuhändigen. Die Nennung des bürgerlichen Namens oder gar die Nennung der Privatanschrift von DJ Yugeen auf Veröffentlichungen hat zu unterbleiben. DJ Yugeen ist berechtigt in eigener Sache Werbung vor, während oder nach einer Veranstaltung in einer ihn frei wählbaren Form (z.B. Aushändigung v. Visitenkarten) zur Kundenneugewinnung zu machen. Unter Umständen werden Fotos von den jeweiligen Veranstaltungen auf der Webseite von DJ Yugeen veröffentlicht. Bilder die nicht veröffentlicht werden sollen, können mit einer Nachricht an DJ Yugeen wieder von der Webseite entfernt werden. Es besteht auch kein Anspruch auf Aufnahme in der Referenzliste auf der Webseite von DJ Yugeen. Die Auswahl behält sich DJ Yugeen selber vor.

(2) Der Kunde wird dem DJ während der Veranstaltung Getränke und Verpflegung in üblicher Menge zur Verfügung stellen. Zudem wird der Kunde sich gegebenenfalls mit den Mitarbeitern der Location verständi-gen, dass dem DJ der Zutritt sowie die An- und Abfahrt (insbesondere Be- und Entladen des Equipments) ermöglicht wird. Schließlich wird der Kunde den DJ gegebenenfalls auch bei der Suche nach einem Park- oder Stellplatz unterstützen.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

10. Erfüllung und Gerichtsstandort

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen DJ Yugeen und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird Osnabrück vereinbart.